Bäume leisten einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität in Städten und sind von Bedeutung als Lebensraum für Tiere, zur Verbesserung des Klimas und als Beitrag zum Stadtbild. Zum Schutz und Erhalt des Baumbestands hat der Rat der Stadt Osnabrück die Erarbeitung und Umsetzung einer Baumschutzsatzung beschlossen. Mit der Umsetzung der Satzung wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, Osnabrück dauerhaft als klimaangepasste, grüne und lebenswerte Stadt zu erhalten.
Stellenumfang: Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Stelle kann bei sich vollständig ergänzenden Arbeitszeiten mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Befristung: Es handelt sich um eine unbefristete Stelle.
Einstellungszeitpunkt: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Stellenwert: EG 11 TVöD
Bewerbungsfrist: 2. November 2025
Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen des Baumschutzes. Im Fokus stehen dabei Baumschutzsatzung, Naturdenkmäler und über Bebauungspläne geschützte Bäume. Bestandteil der Arbeit sind Baumschadensdiagnostik, Anleitung und Kontrolle von Großbaumpflege, Auswertung/ Beurteilung von Fachgutachten. Des Weiteren ist die fach- und rechtssichere Vorort-Einschätzung zur Verkehrssicherheit von Wäldern im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde und Bäumen wesentlicher Bestandteil der Arbeit.
In Verbindung mit Fragestellungen des Baumschutzes sind des Weiteren
Zum Arbeitsalltag gehören auch Einschätzungen, Beratungen bzw. Verweise auf andere Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten mit inhaltlichen Schnittstellen zum Thema Baumschutz. Dazu zählen u.a. Themenfelder des Naturschutz- und Waldrechts, des Bauordnungsrechts, des Nachbarrechtsgesetzes und Verkehrssicherungspflichten.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Landschaftsentwicklung, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Garten- und Landschaftsbau, Arboristik, Forstwissenschaften, Waldökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung im Sinne des Aufgabengebietes.
Des Weiteren erwarten wir:
Nachgewiesene (Zusatz-)Qualifikationen und Berufserfahrung im Bereich Baumkontrolle, -pflege und Verkehrssicherheit sowie einer fachlichen Baumberatung privater Grundstückseigentümer/-innen sind ausdrücklich erwünscht.
Eine Übersicht zu den Benefits der Stadt Osnabrück finden Sie hier.